Stand: 15.09.2022

Wettbewerbsregeln für Deutsche Barbershopwettbewerbe für Chöre und Quartette

Vorwort

Diese Wettbewerbsregeln gelten für alle von BinG! Barbershop in Germany e.V. veranstalteten deutschen Wettbewerbe von Barbershop-Chören und -Quartetten. Dies gilt insbesondere für die Deutschen Meisterschaften für Barbershop-Chöre und -Quartette sowie für den Quartettwettbewerb Coesfeld Cup.

Soweit in diesen Regeln nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die aktuellen Contest und Judging Rules, die von der amerikanischen Barbershop Harmony Society entwickelt und von den meisten Barbershop-Organisationen anerkannt und übernommen wurden. Diese sind hier einzusehen:

https://www.barbershop.org/contests/contests-judging.

Über Angelegenheiten, die in diesen Wettbewerbsregeln nicht geregelt werden, entscheidet der Juryvorsitz im Rahmen seines Verantwortungsbereichs. Dieser wird in diesem Regelwerk definiert.

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Teilnehmen können Quartette und Chöre.

  2. Die Vergabe der Teilnahmeplätze des Coesfeld Cup erfolgt vorrangig

    an BinG!-Mitglieder. Gibt es weitere Teilnahmeplätze, können diese an

    Nichtmitglieder und Quartette aus anderen Ländern vergeben werden.

    Teilnehmende Quartette, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben oder

    kein BinG!-Mitglied sind, werden bewertet, aber nicht platziert.

  3. Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ist eine BinG!-Mit

    gliedschaft nötig. Eine Anmeldung zur Teilnahme an den Deutschen

    Meisterschaften gilt als erfolgreich, wenn alle fälligen Mitglieds- und

    Registrierungsbeiträge entrichtet wurden.

  4. Ein Chor darf nur teilnehmen, wenn nicht mehr als 10% seiner Mitglie

    der gemeinsam in einem anderen, am Wettbewerb teilnehmenden, Chor

    mitsingen.

  5. Ein Quartett darf nur teilnehmen, wenn nicht zwei oder mehr der Mit

    glieder gemeinsam in einem anderen, am Wettbewerb teilnehmenden

    Quartett mitsingen.

  6. In der Deutschen Quartettmeisterschaft sowie den dazugehörigen Vor

    ausscheidungen dürfen Personen maximal in zwei unterschiedlichen

    Quartetten teilnehmen.

  7. Ein Chor muss mit mindestens 12 Sänger*innen auftreten.

§ 2 Registrierung

  1. Die Registrierung für einen Deutschen Barbershop-Wettbewerb muss

    spätestens zum mitgeteilten Termin über den angegebenen Anmeldeweg erfolgen.

  2. In begründeten Fällen kann der BinG!-Vorstand auch nach Ablauf der

    Anmeldefrist die Teilnahme gestatten. Die Entscheidung des BinG!-Vorstandes wird unverzüglich in Textform mitgeteilt und ist unanfechtbar.

§ 3 Jurymitglieder und -vorsitz

  1. Der BinG!-Vorstand bestimmt die personelle Besetzung der Jury und

    die Anzahl der Jurymitglieder.

  2. Die Jury wird mindestens zweifach in jeder Kategorie und möglichst

    divers besetzt. Die Jurymitglieder müssen durch ihre jeweilige Organisation zertifiziert sein.

  3. Innerhalb von 30 Tagen vor dem Wettbewerb ist es Jurymitgliedern

    nicht gestattet, ein daran teilnehmendes Ensemble zu coachen oder einer Aufführung seiner Wettbewerbsstücke beizuwohnen.

  4. Der Juryvorsitz wird durch den BinG!-Vorstand ernannt. Dem Amt obliegen folgende Aufgaben:

  • Verantwortung für den Wettbewerb von Beginn bis zur Ermittlung der Ergebnisse. Danach verkündet der BinG!-Vorstand die Ergebnisse oder wählt geeignete Personen für diese Aufgabe aus.

  • Verhindern eines Austausches über Ergebnisse zwischen den Jurymitgliedern (z.B. durch die Zuweisung bestimmter Sitzplätze).

  • Einsammeln der Bewertungsbögen der einzelnen Jurymitglieder.

  • Gewährleistung gerechter und gleicher Bedingungen für alle teilnehmenden Chöre und Quartette.

  • Entscheidet in Rücksprache mit der Jury über Abbruch und/oder Wiederholung eines Auftritts zu einem späteren Zeitpunkt.

§ 4 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

  1. In der Deutschen Meisterschaft für Barbershop-Quartette treten die

    Quartette an, die sich im Vorentscheid qualifiziert haben. Über die Anzahl der Qualifikationsplätze entscheidet der Vorstand. Die Anzahl

    wird rechtzeitig vor dem Vorentscheid bekanntgegeben.

  2. Mic-Warmer und Mic-Cooler erhalten eine Bewertung durch die Jury,

    die jedoch nicht in den Wettbewerb einfließt.

  3. Ein Wettbewerbsbeitrag besteht aus zwei Musikstücken. Dabei darf ein

    Musikstück nicht wiederholt oder wesentliche Bestandteile eines Liedes im anderen verwendet werden [1].

  4. Chöre bzw. Quartette, welche auch an den World Mixed teilnehmen,

    müssen zwei unterschiedliche Sets darbieten (Vgl. § 4.1).

  5. Im Wettbewerb vorgetragene Lieder müssen dem guten Geschmack

    entsprechen. Vulgäres oder anderweitig anstößiges, dem guten Geschmack zuwiderlaufendes Verhalten ist nicht zulässig.

  6. Alle im Wettbewerb dargebotenen Lieder müssen wettbewerbsgeeignet

    und im Barbershop-Stil arrangiert sein. Fragen zur Wettbewerbstauglichkeit eines Arrangements beantwortet die BinG!-Geschäftsstelle unter kontakt@barbershop.de.

  7. Die Musikstücke müssen ohne jegliche instrumentale Begleitung vorgetragen werden.

  8. Chöre und Quartette dürfen keine eigene Beschallungsanlage benutzen,

    um etwa ihre Stimmen elektronisch zu verstärken oder in der Tonlage

    zu verändern. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur Disqualifizierung durch die Jurymitglieder der Performance-Kategorie.

  9. Ansagen und sonstige Bemerkungen im Zusammenhang mit dem Auftritt werden nicht sanktioniert, solange sie gemäß den BHS-Regeln einen Teil zur Darbietung beitragen.

  10. Es dürfen nur Mitglieder des jeweiligen Chores bzw. Quartetts während

    des Auftritts auf der Bühne stehen. Für ein Quartett sind dies maximal

    vier Sänger*innen.

  11. Alle Chöre und Quartette sind verpflichtet, die Urheberrechtsgesetze

    bei dem Erwerb, der Bearbeitung, dem Erlernen und der Aufführung

    von Liedern und Arrangements zu beachten.

  12. Ein Verstoß gegen eine dieser Vorschriften führt zu Strafpunkten oder

    Disqualifizierung durch eines oder mehrere der Jurymitglieder oder den

    BinG!-Vorstand, wenn ein Verstoß erst nach dem Wettbewerb festgestellt wird.

§ 5 Bewertungskategorien

Jedes Jurymitglied vergibt eine Punktzahl von 1 bis 100 pro Lied. Alle teilnehmenden Ensembles werden in drei Kategorien bewertet.

A. Musik

Jurymitglieder der Musikkategorie bewerten Lied und Arrangement so, wie es vorgetragen wird. Sie beurteilen die musikalisch-interpretatorischen Elemente der Darbietung: Melodie, Harmonie, Tonumfang und Stimmlage, Tempo und Rhythmus und Metrum, Aufbau und Form und Verzierungen.

Sie bewerten, wie gut die musikalische Interpretation das Leitthema herausbildet und inwieweit die Interpretation kunstvolle Feinfühligkeit für dieses Thema aufweist. Und sie beurteilen, inwieweit die musikalischen Elemente des Songs und Arrangements die typischen Merkmale des Barbershop-Stils aufweisen.

B. Performance

Jurymitglieder der Performancekategorie bewerten, wie wirkungsvoll ein Lied mit Leben gefüllt wird, d.h. wie glaubwürdig das Thema in seiner musikalischen und visuellen Form zum Ausdruck gebracht wird.

Sie berücksichtigen sowohl die gesanglichen als auch die visuellen Aspekte der Darbietung. Primär beurteilen sie dabei deren Zusammenwirken, da dieses das Gesamtbild des Songs kreiert.

Sie beurteilen die Qualität und Angemessenheit der Gesamtwirkung.

Die Jurymitglieder der Performancekategorie bewerten alles an der Darbietung, was eine emotionale Wirkung auf das Publikum hat.

C. Gesang

Jurymitglieder der Gesangskategorie bewerten, inwieweit kunstvoller Gesang im Barbershop-Stil umgesetzt wird. Dies wird durch präzise Intonation, ein hohes Maß an gesanglicher Kunstfertigkeit, ein hohes Level an Homogenität und Konsistenz innerhalb des Ensembles erreicht.

Die Beherrschung dieser Faktoren erzeugt über die gesamte Darbietungsdauer den Eindruck eines satten, obertonreichen und vollen Klangerlebnisses. Kunstfertigkeit zeigt sich, wenn diese Elemente natürlich, nicht künstlich hergestellt und frei von offensichtlichen Anstrengungen eingesetzt werden, sodass das Thema des Liedes in all seiner Fülle zum Ausdruck gebracht wird.

§ 6 Vorausscheidungen für die Deutsche Meisterschaft

  1. Über die Notwendigkeit und Bedingungen von Vorausscheidungen für

    die Deutschen Meisterschaften entscheidet der BinG!-Vorstand.

  2. Über die Anzahl der Qualifikationsplätze für die jeweiligen Vorentscheide entscheidet der BinG!-Vorstand. Die Anzahl wird rechtzeitig vor dem jeweiligen Vorentscheid bekanntgegeben.

  3. Die Erstplatzierten der vorigen Deutschen Meisterschaft sind automatisch für die nächste Deutsche Meisterschaft qualifiziert. Ziehen diese die Teilnahme zurück, sind die Zweitplatzierten zur Teilnahme berechtigt, wenn diese zurückziehen, die Drittplatzierten (Nachrückerprinzip). Die automatische Qualifikation gilt nicht, wenn die letzte Deutsche Meisterschaft länger als zwei Jahre zurückliegt.

  4. Sollte einer der qualifizierten Chöre bzw. eines der qualifizierten Quartette bei den Deutschen Meisterschaften nicht antreten, rückt der nächstplatzierte Chor bzw. das nächstplatzierte Quartett der jeweiligen Vorausscheidung nach.

  5. Bereits qualifizierte Chöre bzw. Quartette können an Vorausscheidungen "außer Konkurrenz" teilnehmen.

  6. Es können in der Vorausscheidung und im Hauptwettbewerb dieselben Stücke gesungen werden, sofern dies nicht im Widerspruch zu §3 Nr. 3 steht.

  7. Der bestplatzierte Chor bzw. das bestplatzierte Quartett der Vorausscheidung, welche sich nicht für den Hauptwettbewerb qualifizieren konnten, haben das Recht, als Mic-Warmer im Hauptwettbewerb zu singen.

§ 7 Auftrittsreihenfolge

  1. Die Reihenfolge der Auftritte wird durch das Conventionteam bzw. den

    Juryvorsitz ausgelost. Der Juryvorsitz kann eine andere Reihenfolge bestimmen. Nehmen einzelne Sänger*innen in verschiedenen Chören bzw.

    Quartetten teil, so sollen diese möglichst nicht unmittelbar aufeinander folgend singen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht.

  2. Der Juryvorsitz entscheidet, ob ein Chor bzw. Quartett im Anschluss an

    die reguläre Reihenfolge noch einmal auftreten darf.

  3. Chöre bzw. Quartette, die ohne stichhaltigen Grund zum Zeitpunkt des

    Auftritts abwesend sind, werden mit Strafpunkten belegt. Der Juryvorsitz vergibt je Jurymitglied fünf Strafpunkte. Betroffene Chöre bzw. Quartette dürfen im Anschluss an den letzten, regulären Wettbewerbsbeitrag auftreten.

  4. Werden die Auftritte von zwei oder mehr Chören bzw. Quartetten nachgeholt oder wiederholt, entscheidet der Juryvorsitz über die Reihenfolge ihrer Auftritte.

§ 8 Strafpunkte und Disqualifizierungen

Ein Jurymitglied zeigt die Disqualifizierung durch Vergabe von 0 (null) Punkten auf dem Bewertungsformular an.

Strafpunkte oder Disqualifizierungen werden nicht angesagt. Sie werden im Rahmen der offiziellen Ergebnisliste veröffentlicht, möglichst unter Nennung der Regel, gegen die verstoßen wurde.

§ 9 Platzierungen

  1. Die Chöre bzw. Quartette werden nach der durch die Jury vergebenen

    Gesamtpunktzahl platziert. Die Jurymitglieder händigen die Bewertungsformulare unmittelbar nach jedem Auftritt an den Juryvorsitz aus.

  2. Bei Punktegleichheit werden die ranggleichen Chöre bzw. Quartette in

    alphabetischer Reihenfolge auf der Ergebnisliste aufgeführt.

  3. Das Quartett mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird zum Deutschen

    Meister der Barbershop-Quartette des Wettbewerbsjahrs erklärt.

    Der Chor mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird zum Deutschen

    Meister der Barbershop-Chöre des Wettbewerbsjahrs erklärt.

  4. Wenn die höchste Gesamtpunktzahl von zwei oder mehr Chören bzw.

    Quartetten erreicht wird, gibt die höhere Gesamtpunktzahl in der Kategorie Gesang den Ausschlag. Führt auch dies zu keiner klaren Entscheidung, entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl in der Kategorie Musik.

    Bringt auch dies keine Entscheidung, so werden die punktgleichen

    Chöre bzw. Quartette als erstplatziert erklärt und in alphabetischer Reihenfolge auf der Ergebnisliste aufgeführt.

  5. Die besten drei Chöre bzw. Quartette erhalten Medaillen (Gold, Silber, Bronze).

§ 10 Offizielle Ergebnisse

Der Juryvorsitz veröffentlicht die Ergebnisse unmittelbar nach der Preisverleihung durch einen offiziellen Aushang. Dies kann auch digital vorgenommen werden.

Auf dem offiziellen Aushang der Ergebnisse werden genannt:

  • Name des Wettbewerbs

  • Ort und Datum des Wettbewerbs

  • die Platzierung

  • Name des Ensembles

  • die Titel der vorgetragenen Lieder

  • die Arrangeur*innen der vorgetragenen Lieder

  • die Punktzahlen für jedes Lied in jeder Kategorie sowie die Gesamtpunktzahl aller am Wettbewerb teilnehmenden Chöre und Quartette

  • die Namen der Jurymitglieder in ihrer jeweiligen Bewertungskategorie und der Name des Juryvorsitzes

[1]: Hinweis: Für eine detaillierte Ausführung zum Umgang mit Liedwiederholungen und Strafen/Punktabzug/Punktstrafen/hinsichtlich der Bewertung wird verwiesen auf: BHS Contest Rules Article V. A. 2.