Herzlich willkommen!
BinG! freut sich über neue Mitglieder - seien es Chöre, Quartette oder Einzelpersonen als Fördermitglieder.
Ordentliche Mitgliedschaft - Chor & Quartett
Ihr seid ein Chor oder Quartett und möchtet Mitglied werden, um so von den vielen Leistungen und Vorteilen einer BinG!-Mitgliedschaft zu profitieren? Dann werdet jetzt Ordentliches Mitglied:
- Aufnahmeantrag Ordentliches Mitglied – Chor
- Aufnahmeantrag Ordentliches Mitglied – Quartett
- SEPA-Lastschriftmandat
Einzelmitgliedschaft
Du singst bereits in einem Mitgliedschor oder Quartett?
Sobald Du mit Deinem Benutzerkonto der Gruppe zugeordnet bist, hast Du als Einzelmitglied alle entsprechenden Rechte, ohne dass daraus eine Beitragspflicht gegenüber BinG! entsteht. Mit der Zuordnung erkennst Du die Bedingungen Deiner Mitgliedschaft an.
Quartettmitglieder setzen sich dazu mit dem Ansprechpartner der Gruppe in Verbindung. Chorsänger können über die Schaltfläche "Gruppenmitglied werden" einen automatisierten Ablauf in Gang setzen.
Falls Du noch kein Benutzerkonto haben solltest, kannst Du hier eines einrichten und findest dann alle Gruppe hier.
Fördermitgliedschaft
für Einzelpersonen und juristische Personen (z.B. Stiftungen, Firmen, etc.)
Du singst weder in einem Chor oder einem Quartett, möchtest aber trotzdem von den Vorteilen einer Mitgliedschaft profitieren? Oder du möchtest BinG! gerne zusätzlich fördern? Dann werde Fördermitglied.
Hinweis: Bitte melde Dich zunächst als Nutzer an. Solltest Du noch kein Benutzerkonto haben, lege zunächst hier eines an. Ohne Benutzerkonto ist die Nutzung des Antragsformulars nicht möglich. Nach Anmeldung werden Deine Angaben aus dem Benutzerkonto in das Antragsformular übernommen.
Hier geht es zum Antragsformular: